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ISO 27001 – Kapitel 8: Betrieb

M.Sc. Jan Hörnemann

Mit den Novellen des IT-Sicherheitsgesetzes im Jahr 2015 wurden alle Betreiber von Kritischer Infrastruktur dazu verpflichtet Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS)  nach ISO 27001 einzuführen. Der Betrieb dieser Stellte die betroffenen Betreiber meist vor recht große Probleme. Da dieser Umstieg mit der Erweiterung des IT-Sicherheitsgesetzes nun auch auf viele neue Bereiche wie die Entsorgung zu kommt wollen wir hiermit allen einen Leitfaden für den Standard zu Verfügung stellen.

Was ist ein ISMS?

Ein ISMS nach ISO 27001 umfasst die koordinierte Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Behandlung von Informationssicherheitsrisiken. Dabei sollte beachtet werden, dass diese Planung immer fortlaufend weitergeführt werden muss. Die Steuerung eines solchen Management Systems erfolgt dabei über zentral definierte Verfahren und Richtlinien. Wichtig ist dabei, dass diese Verfahren und Richtlinien Einzug in den unternehmerischen Alltag finden und von den Mitarbeitern akzeptiert werden. Das Ziel eines solchen ISMS ist ein anhaltender und kontinuierlicher Geschäftsbetrieb mit einer Minimierung der Informationssicherheitsvofälle.

Dabei sollte aber auch nie vergessen werden, dass ein ISMS nicht als Selbstzweck entworfen wurde. So sollte muss ein ISMS auch immer angemessen für die Art und besonders Größe des Unternehmens.

Aufbau der 2700er Familie

In dieser Artikelreihe wird es Vorrangig um die ISO 27001 gehen welche das Management System definiert. Dennoch gibt es rund um diesen Standard noch weitere Dokumente, welche wir in dieser Tabelle etwas genauer beleuchten:

NormBeschreibung
ISO/IEC 27000Definition der Begirffe
ISO/IEC 27001Anforderungen an ein ISMS
ISO/IEC 27002Leitfaden für die Maßnahmen
ISO/IEC 27003Leitfaden für eine erfolgreiche Umsetzung eines ISMS
ISO/IEC 27004Leitfade zur Evaluation der Wirksamkeit eines ISMS
ISO/IEC 27005Leitfaden für das Risikomanagement
ISO/IEC 27006Anforderungen an Zertifizierungsstellen
ISO/IEC 27007Leitfaden für ISMS-Audits
ISO/IEC 27008Richtlinien für Auditoren
ISO/IEC 27009Branchenspezifische Normen

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ISO 27001 – Kapitel 8

Das achte Kapitel der ISO 27001 beschreibt den Betrieb in drei Unterkapiteln. Jedes dieser Unterkapitel muss dokumentierte Informationen zum Nachweis der Umsetzung und Zielerreichung vorweisen, um die Zertifizierung erlangen zu können:

ISO 27001 – Kapitel 8.1

Im Wesentlichen ist die Forderung des Kapitels 8.1 die betriebliche Planung und Steuerung. Dazu zählt unter anderem, die verschiedenen Informationssicherheits-Prozesse zu planen. Maßnahmen zur Behandlung von Risiken planen, verwirklichen und steuern. Neben der Umsetzung und Steuerung müssen vor allem Änderungen überwacht werden und somit negative Auswirkungen vermieden werden.

ISO 27001 – Kapitel 8.2

Das zweite Unterkapitel befasst sich mit der Informationssicherheits-Risikobeurteilung. Hier zählt zu der Anforderung, dass die Risikobeurteilungen regelmäßig neu durchgeführt werden. Dabei ist es wichtig, dass Kriterien zur Risikoakzeptanz einbezogen werden. Wie bereits erwähnt, ist es im Rahmen einer Zertifizierung notwendig, über diese Schritte dokumentierte Informationen anzufertigen.

ISO 27001 – Kapitel 8.3

Das letzte Unterkapitel des 8. Kapitels der ISO 27001 verlangt, dass die Informationssicherheits-Risikobehandlung durchgeführt werden muss. In dem Kapitel 6, der Planung wurden zu diesem Schritt feste Pläne definiert. Nun müssen diese umgesetzt und die Umsetzung dokumentiert werden.


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M.Sc. Jan Hörnemann

Hallo liebe/r Leser/in, mein Name ist Jan Hörnemann. Ich bin TeleTrust Information Security Professional (T.I.S.P.) und beschäftigte mich seit 2016 nahezu tagtäglich mit Themen rund um die Informationssicherheit. Der CeHv10 war meine erste praktische Zertifizierung in dem Bereich. Durch den Abschluss Master of Science in dem Fachbereich Internet-Sicherheit habe ich viele verschiedene Aspekte kennengelernt und versuche diese sowohl in Live Hacking Shows als auch in unserem Blog zu vermitteln. Darüber hinaus bin ich als Informationssicherheitsbeauftragter tätig und vom TÜV für diese Tätigkeit qualifiziert worden (ISB nach ISO 27001)