Arturs Nikitins
Account Manager
Vertrieb
Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Gerne stehe ich Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung.
Deutschlandweit
go-digital
Wer?
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen €
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Was?
Beratungs- und Umsetzungsleistungen für IT-Sicherheit
Wie viel?
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100,00 €. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Baden-Württemberg
Wirtschaft Digital BW
Wer?
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Angehörige freier Berufe bei der Digitalisierung unterstützen.
Was?
Verbesserung der IKT-Sicherheit
Wie viel?
Zuschussvariante
- 5.000,00 € bis einschließlich 15.000,00 €
- 30 %, max. 3.000,00 €
Darlehensvariante
- Über 15.000 € bis einschließlich 100.000,00 €
- 4 %
Bayern
Digitalbonus Bayern
Wer?
- Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter und
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Was?
Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen. IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte sind nicht förderfähig.
Wie viel?
Digitalbonus Standard
- bis 7.500,00 €
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Digitalbonus Plus
- bis zu 30.000,00 € für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Berlin
Digitalprämie Berlin
Wer?
- Berliner KMU mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte in Berlin und max. 249 Beschäftigten
- Berliner Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Hauptberuf ohne angestellte Beschäftigte (mit mindestens 26.000 EUR Einkommen / Jahr aus der aktuellen Tätigkeit)
- Gründung ist vor dem 31.12.2021 erfolgt
Was?
- IT-Sicherheitsinfrastruktur
- Digitale Datenlagerung und -sicherung
- Digitale Betriebsstättenabsicherung
- Penetrationstest von IT-Systemen sowie Zertifizierung
- Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit
Wie viel?
- bis zu 17.000,00 €
- Anteilsfinanzierung i.H.v. 50 %
Hamburg
Hamburg Digital – IFB Hamburg
Wer?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
- Freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten)
Was?
Modul 1
- Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben
Modul 2
- Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte
Wie viel?
- Mindestens 3.000,00 € Netto der förderfähigen Ausgaben je Modul
- Modul 1: 50 % bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000,00 €
- Modul 2: 30 % bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000,00 €
Niedersachsen
Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ
Wer?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks oder freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen.
Was?
Innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Wie viel?
- Bis zu 35 % bei kleinen Unternehmen
- Bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen
- In Höhe von mindestens 3.000,00 € und maximal 50.000,00 €
Nordrhein-Westfalen
MID – Digitale Sicherheit
Wer?
Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit wendet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen aller Branchen.
Was?
- Analyse des IST-Zustandes in der Organisation
- Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen
- Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz
Wie viel?
- Fördersumme von 4.000,00 € bis 15.000,00 €
- Förderquote von 50 %
Schleswig-Holstein
Förderung niederschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen – WTSH
Wer?
- Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen
- Einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Was?
Verbesserung der IT-Sicherheit
Wie viel?
- Kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500,00 €
- Zuwendungsfähige Ausgaben betragen maximal 20.000,00 €
- Maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Thüringen
Digitalbonus Thüringen – Thüringer Aufbaubank
Wer?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.
Was?
Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen (z.B. Backupsysteme, Firewall usw.)
Wie viel?
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000,00 €
- Förderfähige Ausgaben müssen zwischen 5.000,00 € und 150.000,00 € liegen
- Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
Wir sind unser bester Kunde
Als Beratungsunternehmen für Informationssicherheit ist der Anspruch an die eigenen Systeme hoch. Allen Mitarbeiter:innen ist bewusst, dass die Verbesserung im Rahmen des PDCA-Zyklus für einen erhöhten Reifegrad an Informationssicherheit notwendig ist.
Um diesen Anspruch nach außen darstellen zu können, haben wir uns dazu entschlossen, unser ISMS nach ISO 27001 zertifizieren zu lassen. Im Geltungsbereich sind alle Standorte, Mitarbeiter:innen, Geschäftsprozesse und Assets. Das Zertifikat kann kostenfrei heruntergeladen werden.
Wir wissen, wovon wir sprechen, kennen die Herausforderungen bei der Projektplanung und pflegen einen intensiven Kontakt zu Auditoren.
Rückrufservice
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Gerne rufen wir Sie zu einer bestimmten Uhrzeit zurück.
Terminservice
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Kontaktformular
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Unsere Mitgliedschaften
Am Ende ist eben nicht an jeden gedacht, wenn jeder nur an sicht denkt. Aus diesem Grund beteiligen wir uns in unterschiedlicher Art und Weise in Verbänden, Initiativen und Vereinen.
IT-Security Made in Germany
Das Angreifen und Testen von Anwendungen ist das Mittel zum Zweck. Das mittelfristige Ziel ist es stets das IT-Sicherheitsniveau zu erhöhen und damit den langfristigen Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten zu ermöglichen. Wir haben das Siegel “IT-Security made in Germany” vom TeleTrust Bundesverband IT-Sicherheit e.V. ausgestellt bekommen. Die Urkunde zur Erklärung und Gestattung der Nutzung des Siegels kann eingesehen werden.
Auch wenn wir weltweit tätig sind, ist und bleibt unser Hauptsitz in Deutschland
Seit der Gründung befindet sich der Unternehmenssitz der AWARE7 GmbH in Deutschland. Der Standort Deutschland wird von unseren internationalen Kunden geschätzt.
Produkte und Dienstleistungen sind frei von versteckten Zugängen
Alle von uns erbrachten Dienstleistungen erfolgen nach ethischen Grundsätzen. Die Beseitigung aller Zugänge nach einem Test ist obligatorisch und fest im Prozess integriert.
Forschung & Entwicklung findet ausschließlich in Deutschland statt
Neue Produkte sowie die Zusammenarbeit mit Studenten und Instituten sind in unserer Unternehmens-DNA. Wir forschen und entwickeln aus Deutschland heraus.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Förderprogramme sind finanzielle Unterstützungen von staatlichen oder privaten Institutionen, die darauf abzielen, Projekte im Bereich IT- und Informationssicherheit zu fördern und zu unterstützen.
Förderprogramme können in der Regel von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen und in einzelnen Fällen auch von Privatpersonen beantragt werden.
Gefördert werden können in der Regel Projekte, die sich mit der Entwicklung neuer Sicherheitstechnologien, der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, der Schulung von Mitarbeitern in Sicherheitsfragen und der Durchführung von Sicherheitsanalysen beschäftigen. Die ist jedoch je nach Bundesland und Förderprogramm unterschiedlich.
Die Voraussetzungen variieren je nach Förderprogramm. In der Regel müssen die Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. die Größe des Unternehmens, den Sitz in dem jeweiligen Bundesland, und die Ausrichtung des Projekts auf bestimmte Zielsetzungen im Bereich IT-Sicherheit.
Das Antragsverfahren umfasst in der Regel die Einreichung eines detaillierten Projektplans, eine Beschreibung der Ziele und Nutzen des Projekts, einen Finanzierungsplan sowie Nachweise über die Erfüllung der Fördervoraussetzungen.
Die Fristen variieren je nach Förderprogramm. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Fristen zu informieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden.
Die Fördermittel müssen gemäß dem bewilligten Projektplan verwendet werden. Zweckentfremdung der Mittel kann zur Rückforderung der Fördergelder führen.
In der Regel müssen nach Abschluss des Projekts Berichte über die Verwendung der Mittel, den Projektfortschritt und die erzielten Ergebnisse eingereicht werden. Dies kann auch durch Audits oder Überprüfungen durch die Förderinstitutionen erfolgen.