Förderprogramme nach Bundesländern

Erhalten Sie eine Übersicht der Förderprogramme der verschiedenen Bundesländer im Bereich der IT-Sicherheit und Informationssicherheit.

Zusammenfassung der Förderprogramme

Wir fassen für Sie relevante Informationen zu den Förderprogrammen der jeweiligen Bundesländer zusammen und verlinken diese.

Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen

Die Förderprogramme bieten Unterstützung bei der Umsetzung wichtiger IT-Sicherheitsmaßnahmen und der Erhöhung der digitalen Resilienz.

Beratung bezüglich geeigneter Maßnahmen und Antragsstellung

Wir beraten Sie vollumfänglich, welche Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen und welche Maßnahmen für Ihre Ziele geeignet sind.

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Arturs Nikitins

Account Manager
Vertrieb

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Deutschlandweit

go-digital

Wer?

  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen €
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Was?
Beratungs- und Umsetzungsleistungen für IT-Sicherheit

Wie viel?
Gefördert werden Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100,00 €. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Baden-Württemberg

Wirtschaft Digital BW

Wer?
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Angehörige freier Berufe bei der Digitalisierung unterstützen.

Was?
Verbesserung der IKT-Sicherheit

Wie viel?
Zuschussvariante

  • 5.000,00 € bis einschließlich 15.000,00 €
  • 30 %, max. 3.000,00 €

Darlehensvariante

  • Über 15.000 € bis einschließlich 100.000,00 €
  • 4 %

Bayern

Digitalbonus Bayern

Wer?

  • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter und
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Was?
Einführung oder Verbesserung von Prozessen der IT-Sicherheit im Unternehmen. IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte sind nicht förderfähig.

Wie viel?
Digitalbonus Standard

  • bis 7.500,00 €
  • bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben

Digitalbonus Plus

  • bis zu 30.000,00 € für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
  • bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben

Berlin

Digitalprämie Berlin

Wer?

  • Berliner KMU mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte in Berlin und max. 249 Beschäftigten
  • Berliner Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Hauptberuf ohne angestellte Beschäftigte (mit mindestens 26.000 EUR Einkommen / Jahr aus der aktuellen Tätigkeit)
  • Gründung ist vor dem 31.12.2021 erfolgt

Was?

  • IT-Sicherheitsinfrastruktur
  • Digitale Datenlagerung und -sicherung
  • Digitale Betriebsstättenabsicherung
  • Penetrationstest von IT-Systemen sowie Zertifizierung
  • Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit

Wie viel?

  • bis zu 17.000,00 €
  • Anteilsfinanzierung i.H.v. 50 %

Hamburg

Hamburg Digital – IFB Hamburg

Wer?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
  • Freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten)

Was?
Modul 1

  • Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben

Modul 2

  • Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte

Wie viel?

  • Mindestens 3.000,00 € Netto der förderfähigen Ausgaben je Modul
  • Modul 1: 50 % bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000,00 €
  • Modul 2: 30 % bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000,00 €

Niedersachsen

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Wer?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks oder freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen.

Was?
Innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Wie viel?

  • Bis zu 35 % bei kleinen Unternehmen
  • Bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen
  • In Höhe von mindestens 3.000,00 € und maximal 50.000,00 €

Nordrhein-Westfalen

MID – Digitale Sicherheit

Wer?
Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit wendet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen aller Branchen.

Was?

  • Analyse des IST-Zustandes in der Organisation
  • Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen
  • Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz

Wie viel?

  • Fördersumme von 4.000,00 € bis 15.000,00 €
  • Förderquote von 50 %

Schleswig-Holstein

Förderung niederschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen – WTSH

Wer?

  • Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitsplätzen
  • Einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.

Was?
Verbesserung der IT-Sicherheit

Wie viel?

  • Kalkulierten Beraterkosten betragen mindestens 2.500,00 €
  • Zuwendungsfähige Ausgaben betragen maximal 20.000,00 €
  • Maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Thüringen

Digitalbonus Thüringen – Thüringer Aufbaubank

Wer?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

Was?
Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen (z.B. Backupsysteme, Firewall usw.)

Wie viel?

  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000,00 €
  • Förderfähige Ausgaben müssen zwischen 5.000,00 € und 150.000,00 € liegen
  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt

Wir sind unser bester Kunde

Als Beratungsunternehmen für Informationssicherheit ist der Anspruch an die eigenen Systeme hoch. Allen Mitarbeiter:innen ist bewusst, dass die Verbesserung im Rahmen des PDCA-Zyklus für einen erhöhten Reifegrad an Informationssicherheit notwendig ist.


Um diesen Anspruch nach außen darstellen zu können, haben wir uns dazu entschlossen, unser ISMS nach ISO 27001 zertifizieren zu lassen. Im Geltungsbereich sind alle Standorte, Mitarbeiter:innen, Geschäftsprozesse und Assets. Das Zertifikat kann kostenfrei heruntergeladen werden.


Wir wissen, wovon wir sprechen, kennen die Herausforderungen bei der Projektplanung und pflegen einen intensiven Kontakt zu Auditoren.

AWARE7 ISO 27001 zertifiziert
AWARE7 GmbH - ISO 27001 zertifiziert - Siegel

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Unsere Mitgliedschaften

Am Ende ist eben nicht an jeden gedacht, wenn jeder nur an sicht denkt. Aus diesem Grund beteiligen wir uns in unterschiedlicher Art und Weise in Verbänden, Initiativen und Vereinen.

IT-Security Made in Germany

Das Angreifen und Testen von Anwendungen ist das Mittel zum Zweck. Das mittelfristige Ziel ist es stets das IT-Sicherheitsniveau zu erhöhen und damit den langfristigen Schutz von Kunden- und Unternehmensdaten zu ermöglichen. Wir haben das Siegel “IT-Security made in Germany” vom TeleTrust Bundesverband IT-Sicherheit e.V. ausgestellt bekommen. Die Urkunde zur Erklärung und Gestattung der Nutzung des Siegels kann eingesehen werden.

Auch wenn wir weltweit tätig sind, ist und bleibt unser Hauptsitz in Deutschland

Seit der Gründung befindet sich der Unternehmenssitz der AWARE7 GmbH in Deutschland. Der Standort Deutschland wird von unseren internationalen Kunden geschätzt.

Produkte und Dienstleistungen sind frei von versteckten Zugängen

Alle von uns erbrachten Dienstleistungen erfolgen nach ethischen Grundsätzen. Die Beseitigung aller Zugänge nach einem Test ist obligatorisch und fest im Prozess integriert.

Forschung & Entwicklung findet ausschließlich in Deutschland statt

Neue Produkte sowie die Zusammenarbeit mit Studenten und Instituten sind in unserer Unternehmens-DNA. Wir forschen und entwickeln aus Deutschland heraus.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was sind Förderprogramme im Bereich IT- und Informationssicherheit?

Förderprogramme sind finanzielle Unterstützungen von staatlichen oder privaten Institutionen, die darauf abzielen, Projekte im Bereich IT- und Informationssicherheit zu fördern und zu unterstützen.

Wer kann Förderprogramme im Bereich IT- und Informationssicherheit beantragen?

Förderprogramme können in der Regel von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen und in einzelnen Fällen auch von Privatpersonen beantragt werden.

Welche Arten von Projekten werden durch Förderprogramme im Bereich IT- und Informationssicherheit unterstützt?

Gefördert werden können in der Regel Projekte, die sich mit der Entwicklung neuer Sicherheitstechnologien, der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, der Schulung von Mitarbeitern in Sicherheitsfragen und der Durchführung von Sicherheitsanalysen beschäftigen. Die ist jedoch je nach Bundesland und Förderprogramm unterschiedlich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten?

Die Voraussetzungen variieren je nach Förderprogramm. In der Regel müssen die Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. die Größe des Unternehmens, den Sitz in dem jeweiligen Bundesland, und die Ausrichtung des Projekts auf bestimmte Zielsetzungen im Bereich IT-Sicherheit.

Wie läuft das Antragsverfahren für ein Förderprogramm ab?

Das Antragsverfahren umfasst in der Regel die Einreichung eines detaillierten Projektplans, eine Beschreibung der Ziele und Nutzen des Projekts, einen Finanzierungsplan sowie Nachweise über die Erfüllung der Fördervoraussetzungen.

Welche Fristen müssen bei der Antragstellung beachtet werden?

Die Fristen variieren je nach Förderprogramm. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Fristen zu informieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden.

Wie müssen die erhaltenen Fördermittel verwendet werden?

Die Fördermittel müssen gemäß dem bewilligten Projektplan verwendet werden. Zweckentfremdung der Mittel kann zur Rückforderung der Fördergelder führen.

Welche Nachweise müssen nach Abschluss des Projekts erbracht werden?

In der Regel müssen nach Abschluss des Projekts Berichte über die Verwendung der Mittel, den Projektfortschritt und die erzielten Ergebnisse eingereicht werden. Dies kann auch durch Audits oder Überprüfungen durch die Förderinstitutionen erfolgen.