Im aktuellen Referentenentwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 werden Entsorgungsbetriebe explizit mit aufgenommen als kritische Infrastruktur. Zudem wird der Verbraucherschutz adressiert und gestärkt, die Kompetenzen des BSI aber deutlich erweitert.
Wenn dies im finalen IT-Sicherheitsgesetz bestehen bleibt, dann werden größere Entsorgungsbetriebe nicht mehr darum herumkommen Ihre IT-Systeme zu überprüfen und eventuell auf den Stand der Technik zu aktualisieren. Außerdem werden für Verbraucher transparentere Regelungen und Zertifikate vorgesehen.