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Eine kommerzielle Verlinkung kann illegal sein – Private bleiben unberührt!

M.Sc. Chris Wojzechowski

Der EuGH hat heute entschieden, das eine kommerzielle Verlinkung auf Material, welches unrechtmäßig hochgeladen worden ist, eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Urteile die die Handhabung von Links einschränken oder gar verbieten sind gleichzeitig eine große Bedrohung für die Freiheit im Internet.

Wodurch wurde das Urteil angestoßen?

Der niederländische Blog „Stillos (Geenstijl) hat auf Playboy-Fotos der TV-Moderatorin Britt Dekker verlinkt. Diese waren jedoch illegal hochgeladen worden, da dem Filehoster Filefactory.com die Zustimmung fehlte. Der Aufforderung  die Fotos nicht mehr zu verlinken, folgte der Blog nicht. Nachdem die Fotos vom Filehoster entfernt worden waren, machte sich der Blog auf die Suche nach einer anderen Quelle. Diese haben sie auch gefunden und verlinkt. Auch hier wurden die Links nach einiger Zeit entfernt. Das ganze blieb nicht ohne Folgen. Der niederländische Blog wurde verklagt und endete nun mit dem EuGH Urteil.

Konsequenzen durch das EuGH Urteil

In dem Urteil heißt es:

Im Übrigen kann, wenn Hyperlinks mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt werden, von demjenigen, der sie gesetzt hat, erwartet werden, dass er die erforderlichen Nachprüfungen vornimmt, um sich zu vergewissern, dass das betroffene Werk auf der Website, zu der die Hyperlinks führen, nicht unbefugt veröffentlicht wurde (…)“2 Urteil – Zeile 51

Das Urteil überrascht etwas, da der Schlussantrag vom Generalanwalt darauf hinwies, dass es sich bei einem Link nicht um eine „Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit“ handeln kann, die nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sei.

Diese Entscheidung hätte weitreichende Konsequenzen auf die Funktion des Internets, da Menschen aus Angst vor einer Abmahnung oder Klage darauf verzichten würden, auf andere Seiten zu verlinken. Diesem Hinweis ist der Richter (leider) nicht gefolgt.

Wer ist betroffen vom Urteil und wer nicht?

Das Urteil betrifft ganz klar die kommerzielle Verlinkung. Einige Fragen bleiben trotzdem offen:

  • Ab wann gilt eine Seite als kommerziell?
  • Machen niedrige AdSense Einnahmen eine Website bereits kommerziell?
  • Wie verhält es sich mit der Einbettung von Videos?

Verlinkt man aus nicht-kommerziellen Gründen, so ist man von diesem Urteil nicht betroffen.


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Meine Meinung zu dem Urteil

Sobald über Links und Verlinkungen geurteilt wird, habe ich das Gefühl, dass es ums Ganze geht. Denn das Internet besteht schließlich aus Links. Aus diesen Gründen verlinke ich oft und großzügig in meinem Blog. Es gibt einfach viele, gute Websites, Blogs und Ideen. Jetzt gilt es nur zu klären, wo die privaten Websites aufhören und wo die kommerziellen anfangen. Wenn diese Grauzone geklärt ist, dann kann das Gesetz auch einen positiven Effekt haben. Ob allerdings der Zeitpunkt der Verlinkung ausschlaggebend ist, oder die Quelle ständig kontrolliert werden muss, ist noch fragwürdig.

Weitere Informationen und Quellen

[1] GS Media BV gegen
Sanoma Media Netherlands BV,
Playboy Enterprises International Inc.,
Britt Geertruida Dekker, Urteil des Gerichtshofs, Zweite Kammer, 08.09.16
[2] Verlinkung auf illegale Uploads kann illegal sein (Golem)
[3] EuGH schränkt Linkfreiheit ein: Kommerzielle Nutzer können schon mit einem Link das Urheberrecht verletzen (Netzpolitik)


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Foto des Autors

M.Sc. Chris Wojzechowski

Mein Name ist Chris Wojzechowski und ich habe vor wenigen Jahren meinen Master in Internet-Sicherheit in Gelsenkirchen studiert. Ich bin einer von zwei Geschäftsführern der AWARE7 GmbH und ausgebildeter IT-Risk Manager, IT-Grundschutz Praktiker (TÜV) und besitze die Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG. Unser Brot und Buttergeschäft ist die Durchführung von Penetrationstests. Wir setzen uns darüber hinaus für ein breites Verständnis für IT-Sicherheit in Europa ein und bieten aus diesem Grund den Großteil unserer Produkte kostenfrei an.