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Jugendschutzfilter JusProg – gute Grundlage aber kein Elternersatz!

M.Sc. Chris Wojzechowski

Jugendschutzfilter sind eine gute Möglichkeit Kinder langsam an das Internet heranzuführen, ohne direkt die dunkle Seite des Internets kennenlernen zu müssen. Der gemeinnützige Verein JusProg e.V. entwickelt die Software, die gute Ansätze aufweist, ein wachsames Auge der Eltern jedoch nicht ersetzt.

Warum sollte bei Kindern ein Jugendschutzfilter verwendet werden?

Das Internet bietet, ohne Frage, Mehrwert für alle Altersklassen. Ab 6 Jahren wird heute davon ausgegangen, dass die Kinder mit Smartphones in Berührung kommen. Die gut bewachten Elterngeräte sind dabei weniger das Problem, wenn es denn unter starker Beobachtung verwendet wird. Sobald es aber zu einem eigenen Smartphone kommt wird das Thema Internet und Bildschirmdauer bei vielen Familien in den Mittelpunkt gerückt und oft diskutiert.

Am Ende geht es jedoch darum die Kinder zu schützen. Da sind sich alle einig. Aber wie verhindert man als Elternteil, dass das Kind nicht nur wenige Klicks davon entfernt ist auf z.B. pornographische zu landen? Das geht mit unterschiedlichen Methoden. Eine Möglichkeit stellt der sogenannte Jugendschutzfilter JusProg dar. Die Software ist für Windows, MacOS, iOS und Android erhältlich.

Wie funktioniert das Surfen mit JusProg?

Bei jedem Aufruf einer Website wird durch den Jugendschutzfilter geprüft, ob diese Seite erlaubt ist. Da es Millionen von Websites gibt, und täglich Tausende hinzukommen, sollte man sich aber hier bereits von einer 100% Genauigkeit verabschieden. Der Großteil, und vor allem bekannte Seiten, werden jedoch erkannt. Und das ist auch schon ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Die Arbeit bzw. Entscheidung des Jugendschutzfilters basiert auf Positiv bzw. Negativlisten. Bei letzterem wird auf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zurückgegriffen. Die positiv Liste wird durch die Kinder-Suchmaschine fragFINN gewartet. Aber auch eigene, von JusProg gepflegte Listen, ergänzen die Filterung. Dazu zählt eine Selbstklassifizierung, Alterseinstufungen und für jede Familie individuell angelegte Positiv- und Negativlisten. In diese müssten auch die restlichen 14,6% der pornografischen Websites eingetragen werden, die vom Jugendschutzfilter JusProg nicht erkannt worden sind. 85,4% der Seiten wurde der Zugriff verweigert.

Zusatzinfo: Jugendschutzprogramm auf DNS Ebene

Wer viele Geräte im Haushalt betreibt, für den kann sich die Einrichtung von JusprogDNS anbieten. DNS steht für Domain Name System und kommt immer dann zum tragen, wenn z.B. aware7.de als Internetadresse eingetippt wird. Dann wird, einfach gesprochen, im DNS nachgeschaut welche IP-Adresse hinter aware7.de steht – und die Website wird aufgerufen. Auf dieser Ebene, z.B. auf dem Router, kann JustProgDNS eingetragen werden. Hier wird ein Schritt zwischengeschaltet. Bevor die korrekte IP-Adresse an den Server ausgeliefert wird, findet eine Prüfung statt, ob diese Website auch erlaubt ist. Gerade bei mehreren Geräten wirkungsvoll. Wirkt sich dann auch auf Smart TVs und Betriebssysteme aus, für die es keine Jugendschutzfilter App gibt.

Soziale Netzwerke, Echtzeit-Prüfung und Filter der Anbieter

YouTube Videos können, auch wenn sie ohne Altersbeschränkung sind, einen schlechten Einfluss auf Kinder haben. Aus diesem Grund bietet der Anbieter selber einen Jugendschutzfilter an. Die Dynamik von sozialen Netzwerken ist groß. Das stellt eine besondere Herausforderung an die Filterung dar. Youtube, Google und Bing können deshalb innerhalb von JusProg in den SafeModus geschaltet werden. Ab diesem Zeitpunkt wird auf die Filter der Plattform vertraut.

Aber auch Websites, die weder in Positiv- noch Negativlisten stehen, benötigen eine Prüfung. Diese Prüfung kann mit der on-the-fly (OTF) Funktion eingeschaltet werden. Findet der Besuch statt – und wird detektiert, dass die Website nicht gelistet ist, wird eine Schnellprüfung angestoßen. Diese Schnellprüfung kann entscheiden ob die anzusurfende Seite seriös ist oder nicht. Herrschen Zweife, wird gesperrt. Bis zum Alter von 12 Jahren wird standardmäßig geblockt.

Hinter dem Jugendschutzfilter JusProg stecken bekannte Medienunternehmen

Hinter dem JusProg e.V. stehen etablierte Unternehmen. Die MedienGruppe RTL Deutschland, ProSiebenSat.1 Media SE zählt ebenso dazu wie RTL, freenet, Vodafone und die Telekom. Dass die Entwicklung der Software ein wirtschaftliches Interesse verfolgt, ist also nicht aus der Luft gegriffen. Die Strategie bei der Entwicklung liegt oft darin begründet, Inhalte alterskonform an die Zielgruppe auszuliefern. Das Projekt ist nach eigenen Angaben Werbefrei.


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Der Jugendschutzfilter JusProg ist ein guter Ansatz – und mit Unterstützung der Eltern auch für den Alltag geeignet.

Was ist erlaubt, was nicht? Diese Frage spaltet nicht nur die Meinung von Eltern in zahlreichen Themenbereichen, sondern stellt auch Jugendschutzfilter vor eine große Herausforderung. Die transparente Filterung – und vor allem die Option weitere Seiten auf Positiv- bzw. Negativlisten zu setzen, ist genau das Werkzeug das Familien benötigen, um die Zugänge den eigenen Wünschen anzupassen. Wer Kinder im Jahren ab 5+ Jahren hat, für den kann sich ein Blick auf den Jugendschutzfilter JusProg werfen.


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M.Sc. Chris Wojzechowski

Mein Name ist Chris Wojzechowski und ich habe vor wenigen Jahren meinen Master in Internet-Sicherheit in Gelsenkirchen studiert. Ich bin einer von zwei Geschäftsführern der AWARE7 GmbH und ausgebildeter IT-Risk Manager, IT-Grundschutz Praktiker (TÜV) und besitze die Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG. Unser Brot und Buttergeschäft ist die Durchführung von Penetrationstests. Wir setzen uns darüber hinaus für ein breites Verständnis für IT-Sicherheit in Europa ein und bieten aus diesem Grund den Großteil unserer Produkte kostenfrei an.