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Gesichtserkennung nutzen: So sollen Kriminelle bald gefunden werden!

M.Sc. Jan Hörnemann

Ein neuer Entwurf der EU-Kommission wurde in der letzten Woche in Brüssel vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltet das Vorhaben, Gesichtserkennung zu nutzen, um die Strafverfolgung im öffentlichen Raum zu vereinfachen. Durch solche Systeme könnten künftig Kriminelle über eine automatisierte Gesichtserkennung gefunden werden.

Gesichtserkennung nutzen: „Unbedingt notwendig“

Der Entwurf, der am Mittwoch, dem 21.04.2021 in Brüssel vorgelegt wurde, verbietet zwar die automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, beschreibt aber dennoch, dass es in einigen Fällen, „unbedingt notwendig“ sei. Zu diesen notwendigen Fällen gehören unter anderem Festnahmen, Identifizierungen und Suche nach Straftätern mit einer maximalen Haftstrafe von wenigstens drei Jahren.

Weitere Anwendungsfälle, die die EU-Kommission in ihrem Entwurf beschreibt, sind bspw. die Suche nach vermissten Kindern oder Opfern von Straftaten. Da es ein Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung ist, muss jeder Einsatz, in dem Behörden die Gesichtserkennung nutzen, von einer zuständigen Justizbehörde bewilligt werden. In äußerst dringenden Fällen sei der Einsatz auch ohne solch eine Zustimmung möglich.


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Vertrauen in KI-Anwendungen

Jegliche KI-Systeme, die manipulieren können, sind in diesem Entwurf ausgenommen. Zudem hat die EU-Kommission 8 hochriskante KI-Systeme identifiziert, die ebenfalls aus dem Entwurf ausgenommen sind. Die EU-Kommission möchte, „dass die Europäer dem vertrauen können, was die KI zu bieten hat“.

Gegenüber den positiven Aspekten Gesichtserkennung nutzen zu können, sprechen vor allem die Datenschützer. Vor etwa 2 Monaten haben etwa 20 Organisationen ein Verbot von automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gefordert. Diese Forderung stützt sich vor allem auf das Argument, dass eine öffentliche Analyse ein Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung ist. Der Eingriff ist dadurch gegeben, dass man sich nicht mehr anonym in der Öffentlichkeit bewegen kann.

Bereit im März 2017 haben die Datenschützer von Bund und Land erklärt, das der Einsatz von solch einer Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum rechtswidrig ist. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass vor allem im Bereich des Datenschutzes eine große Hürde ist, um Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen zu können. Ob die genannten Vorteile in dem Entwurf der EU-Kommission ausreichen, um den Einsatz solcher Software künftig zu erlauben, bleibt abzuwarten.


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M.Sc. Jan Hörnemann

Hallo liebe/r Leser/in, mein Name ist Jan Hörnemann. Ich bin TeleTrust Information Security Professional (T.I.S.P.) und beschäftigte mich seit 2016 nahezu tagtäglich mit Themen rund um die Informationssicherheit. Der CeHv10 war meine erste praktische Zertifizierung in dem Bereich. Durch den Abschluss Master of Science in dem Fachbereich Internet-Sicherheit habe ich viele verschiedene Aspekte kennengelernt und versuche diese sowohl in Live Hacking Shows als auch in unserem Blog zu vermitteln. Darüber hinaus bin ich als Informationssicherheitsbeauftragter tätig und vom TÜV für diese Tätigkeit qualifiziert worden (ISB nach ISO 27001)