Eine große Gefahr für jedes Unternehmen sind ehemalige Mitarbeiter, die sensible Informationen mitnehmen und gegenüber der Presse oder Konkurrenten verraten. Genau dieses Problem des Geheimnisverrats hatte nun Apple mit einem ehemaligen Mitarbeiter, der laut Apple sensible Geschäftsgeheimnisse gestohlen haben soll.
Diebstahl von Informationen bei Apple
AppleInsider, eine Nachrichten-Webseite, die sich auf den amerikanischen Konzern Apple konzentriert, hat eine Klageschrift entdeckt, die Apple gegenüber Simon L. eingereicht hat. In dieser Klageschrift ist davon die Rede, dass Simon L., der ehemalige Mitarbeiter, eine enge Beziehung mit Journalisten gehabt haben soll. Diese Beziehung ist laut Apple bereits vor der Kündigung von L. vorhanden gewesen, jedoch wurde diese Beziehung nach der Kündigung weiter vertieft.
Das Ziel von L. sei es laut Apple gewesen, eine positive Berichterstattung über ein Start-up zu erreichen, indem er die Journalisten mit internen Informationen rund um das Unternehmen Apple versorgt. Durch eine positive Berichterstattung würde L. profitieren, da dieser nach der Anstellung bei Apple in dieses Start-up investiert hatte.
Ein Geheimnisverrat ist nun laut Apple vorhanden, da in dem Arbeitsvertrag eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnet wurde, in der festgelegt wurde, dass sämtliche Informationen über das Unternehmen nicht weitergegeben werden dürfen.
Schutz vor Geheimnisverrat
Apple behauptet, dass Simon L. durch seine Position als “Advanced Materials Lead” an vielen geheimen Meetings teilnehmen konnte, obwohl diese nichts mit seiner eigentlichen Arbeit zu tun haben. Neben der Teilnahme an geheimen Meetings soll L. auf mehrere Dokumente zugegriffen haben, die ihm eigentlich nicht zur Verfügung stehen sollten.
Da zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Beitrags nur die Klageschrift seitens Apple zur Verfügung steht, können wir sämtliche Aussagen nicht in Bezug auf deren Wahrheitsgehalt einschätzen. Für Ihr Unternehmen sollten solche Anschuldigungen jedoch ein Appell sein, sich vor solch einem Geheimnisverrat zu schützen. Durch eine Geheimhaltungserklärung ist ein großer Schritt durchgeführt, jedoch gibt es weitere Schritte, die Sie durchführen sollten:
- Stellen Sie sicher, dass jeder Mitarbeiter lediglich auf Dokumente zugreifen kann, die für diesen wichtig sind.
- Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter lediglich an notwendigen Meetings teilnehmen und sich nicht frei durch diverse Meetings bewegen können.
Diese Sicherstellung ist nicht leicht aufrechtzuerhalten. Ein gutes Account-Managment sowie eine sorgfältige Zugriffskontrolle sollte gewährleistet sein, damit Sie nicht in die Gefahr eines Geheimnisverrats laufen. Ein häufig vorzufindendes Beispiel ist ein Azubi, der im Laufe seiner Ausbildung durch verschiedene Abteilungen läuft und somit unterschiedliche Zugriffsrechte erhält. Hierbei ist drauf zu achten, dass nach einem Wechsel die nicht mehr notwendigen Rechte entzogen werden, ansonsten besitzt der Azubi nach einigen Monaten mehr Rechte als sein Anleiter.