Munscheidstr. 14 in 45886 Gelsenkirchen

Jetzt anrufen 0209 - 8830 6760

Die AWARE7 GmbH ist ab sofort ein go-digital Beratungsunternehmen!

M.Sc. Chris Wojzechowski

Wir freuen uns den Prozess zur Autorisierung im Förderprogramm go-digital vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgreich durchlaufen zu haben. Ab sofort ist die AWARE7 GmbH eines der autorisierten Beratungsunternehmen.

Das Förderprogramm richtet sich an klein- und mittelständische Unternehmen und bietet Beratungsleistungen an um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Digitalisierung mitzuhalten. Aber auch um beim steigenden Sicherheitsbedarf Schritt zu halten gibt es das Programm. Wir dürfen im Modul „IT-Sicherheit“ beraten.

Besonderheiten & Kriterien des Förderprogramms go-digital

Um die KMUs in den bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernimmt das autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Das ist ungewöhnlich, sind aber nicht die einzigen Aufgaben bei denen Sie entlastet werden. Auch die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung zählt zum Aufgabengebiet des Beratungsunternehmens. Dieses Vorgehen entlastet KMUs bei der Bürokratie und senkt die Hemmnis an dem Förderprogramm teilzunehmen.

Um eine Förderung als KMU zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 100 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wer diese Punkte erfüllt, für den könnte eine Förderung im Rahmen von go-digital interessant sein. Wir übernehmen die Arbeit der Antragstellung gerne. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf.

Wie hoch ist die go-digital Förderung?

Die Förderquote bei der go-digital Förderung liegt bei 50 Prozent der Netto-Ausgaben. Dabei wird ein maximaler Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Ein Beratungsprojekt sollte den Zeitraum von 6 Monaten nicht übersteigen. Vom Förderprojekt werden bis zu 30 Beratungstage unterstützt. Diese Anzahl an Beratungstagen trifft jedoch nur zu, wenn mehrere Module kombiniert werden.

Wenn Sie sich auf ein Modul z.B. IT-Sicherheit konzentrieren wollen, dann werden maximal 20 Beratertage gefördert. Bei der Durchführung eines Projektes mit der maximalen Förderfähigkeit ergeben sich folgende Kosten:

  • 20 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.100 Euro ergeben Ausgaben i.H.v. 22.000 Euro
  • Die Gesamtausgaben einschließlich der Umsatzsteuer in Höhe von 19% belaufen sich auf 26.180 Euro
  • Die Förderung beträgt 50% auf die netto Kosten i.H.v. 22.000 Euro = 11.000 Euro
  • Die Eigenbeteiligung des KMUs liegt bei 15.180 Euro (inkl. Umsatzsteuer)
  • Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, dann entstehen Ihnen tatsächliche Kosten in Höhe von 12.756,30 Euro

Ein Förderantrag kann dabei ein Jahr nach Beendigung der Förderung eine erneute Förderung beantragen. Der entscheidende Zeitpunkt ist die Bestätigung des Verwendungsnachweises.

Was genau kann im Modul „IT-Sicherheit“ gefördert werden?

Das Ziel vom Modul „IT-Sicherheit“ ist die Vermeidung von wirtschaftliche Schäden sowie der Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität. Hinzu kommt der selbstständige Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen. (Quelle)

Diese Ziele werden mit einer Risiko- und Sicherheitsanalyse der bestehenden oder neu geplanten IKT-Infrastruktur umgesetzt. Durch die Förderung abgedeckt sind aber auch Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IKT-Sicherheitsmanagementsytemen. Was das konkret bedeutet?

Die Risiko- und Sicherheitsanalyse ist Bestandteil eines professionellen Penetrationstests. Wenn Sie die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Angriffes senken wollen, dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf.

Welche Anforderung werden an das Beratungsunternehmen gestellt?

Nicht jedes Unternehmen kann zum Beratungsunternehmen im go-digital Förderprogramm autorisiert werden. Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Nachweis einer wirtschaftlichen Stabilität für die letzten drei Rechnungsjahre
  • Nachweis einer ausreichenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Nachweis der fachlichen Expertise durch mindestens drei Referenzprojekte pro beantragtem Modul, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Zusammenarbeit mit (Fach-)Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Anerkennung und Erfüllung von Qualitätsstandards
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Beraterschulungen

Wie erfolgt die Abwicklung bei der Förderung?

Das autorisierte Beratungsunternehmen übernimmt neben der Antragstellung auch weitere Verantwortlichkeiten. Dazu gehört neben der Beratung auch die administrative Abwicklung des Projektes. Folgende Schritte werden dabei durchlaufen:

  1. Klärung des Auftrages: Was soll beraten werden?
    Wichtig für eine erfolgreiche Förderung ist der Projektplan für das Beratungsprojekt. Bestandteile sind unter anderem der Bedarf und die Anforderungen. Darüber hinaus wird in diesem Schritt analysiert, ob die Anforderungen für eine Förderungen erfüllt werden
  2. Der Beratervertrag wird abgeschlossen
    Wenn der Projektplan steht wird der Beratervertrag geschlossen. Die Besonderheit an dem Vertrag ist, dass dieser erst verbindlich wird sobald der Förderbescheid von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eintrifft. Wird eine Förderung abgelehnt, tritt der Beratervertrag nicht in Kraft.
  3. Prüfung der Anforderungen
    Ist der Förderbescheid eingetroffen, geht es an die Prüfung der Anforderungen. Dazu zählt ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister sowie das Ausfüllen bzw. die Unterzeichnung der „De-minimis“ Beihilfen. Wir unterstützen Sie als eines der autorisierten Beratungsunternehmen in diesem Punkt
  4. Wir stellen den Projektantrag
    Wenn alle Informationen, Unterlagen und offiziellen Dokumente zusammengetragen sind, stellen wir den Projektantrag.
  5. Zuwendungsbescheid abwarten – dann loslegen!
    Jedes einzelne Projekt wird vom BMBF geprüft. Nach der Bearbeitungszeit wird ein Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid ausgestellt. Bei dem Erhalt eines Zuwendungsbescheids tritt der in Punkt 2 vereinbarte Beratervertrag in Kraft.
  6. Auszahlung der Förderung
    Vier Wochen nach dem erfolgreichen Projektabschluss stellen wir dem BMBF den Verwendungsnachweis aus. Daraufhin erhalten wir direkt die Förderung vom Bundesministerium. Sie erhalten lediglich eine Rechnung über Ihren Eigenanteil inkl. USt. Bestandteil des Verwendungsnachweises sind neben Stundennachweise und Rechnung auch ein Sachbericht.

 

Foto des Autors

M.Sc. Chris Wojzechowski

Mein Name ist Chris Wojzechowski und ich habe vor wenigen Jahren meinen Master in Internet-Sicherheit in Gelsenkirchen studiert. Ich bin einer von zwei Geschäftsführern der AWARE7 GmbH und ausgebildeter IT-Risk Manager, IT-Grundschutz Praktiker (TÜV) und besitze die Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG. Unser Brot und Buttergeschäft ist die Durchführung von Penetrationstests. Wir setzen uns darüber hinaus für ein breites Verständnis für IT-Sicherheit in Europa ein und bieten aus diesem Grund den Großteil unserer Produkte kostenfrei an.