Die Datenschutzerklärung ist Pflicht und ein fehlen kann zu einer Abmahnung führen – ein Impressum generieren zu lassen hilft auch eine weitere, potenziell teure, Stolperfalle zu beseitigen. In Best Websites 22 werden zwei Websites vorgestellt, die euch dabei helfen. Außerdem empfehle ich eine Seite, die euch hilft Google Analytics datenschutzkonform einzusetzen!
Impressum generieren lassen – kostenlos mit upgrade Funktion!
e-Recht24 ist wohl die bekannteste Anlaufstelle, um sich ein Impressum generieren zu lassen. Sören Siebert findet auf zahlreichen Websites Erwähnung – das Impressum ist lt. TMG Pflicht. Das deutsche Recht sind für viele Menschen jedoch böhmische Dörfer. Bevor man was falsch macht – lieber um Rat fragen.
Diesen Rat liefert Sören Siebert. Er stellt ein Formular bereit um sich ein Impressum generieren zu lassen. Braucht man eine englische Version, so ist diese nur für Mitglieder verfügbar. Die abschließbaren Abos starten bei 14,90€/Monat und gehen bis 24,90€/Monat. Wer mehr erfahren will, sollte einen Blick auf die Preisliste werfen.
Datenschutzerklärung generieren lassen – Abmahnung vermeiden!
Eine Möglichkeit um sich eine Datenschutzerklärung erstellen zu lassen bietet die Plattform von Rechtsanwalt Schwenke an. Dabei müssen zuerst einige Fragen beantwortet und Platzhalter ersetzt werden.
Für den gewerblichen Einsatz kann die Datenschutzanforderung jedoch nicht den Anforderungen genügen. Wird die Erklärung angepasst, fordert Schwenke eine Anpassungsnotiz, die darauf hinweist. Auch hier gilt, wie beim Impressumsgenerator: Die angebotenen Generatoren sind grob formuliert. Für größere Projekte, Kunden oder Webshops, sollte man die Prüfung durch einen Fachanwalt in Betracht ziehen.
Impressum generieren, Datenschutz erklären, Google Analytics richtig einsetzen!
Google Analytics findet auf vielen Websites Anwendung. Der vorgegeben Code von Google ist jedoch nicht an den deutschen Datenschutz angepasst. Um diesen nachzubessern, müssen die IP-Adressen anonymisiert werden.
Mithilfe von
ga('set', 'anonymizeIp', true);
bessert man den Datenschutz nach. Aber auch der Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten sollte den Besuchern eingeräumt werden. Mehr Informationen erhaltet auf Datenschutzbeauftragter-info.de.