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Uploadfilter kommt nun doch – So sieht die Urheberrechtsreform aus!

M.Sc. Jan Hörnemann

Anders als vor ca. 2 Jahren angekündigt, hat der Bundestag nun doch die Reform des Urheberrechts beschlossen – der Uploadfilter kommt. Konsequenzen durch diesen Filter müssen vor allem die Sport-Fans fürchten, denn Bilder und Videos aus Live-Spielen sind künftig gesperrt.

Der Uploadfilter kommt – Mit 2 Jahren Verspätung

Im Jahre 2019 war das Thema bereits sehr populär, da im März entschieden worden ist, dass kein Uploadfilter erforderlich ist. Vor allem Jüngere haben damals gegen einen Uploadfilter protestiert, da dieser das Streamen von Musik oder veröffentlichen von Memes oder anderen Bildern sehr schwer gemacht hätte.

Doch nun, am 20.05.2021 kommt diese Diskussion erneut los, mit dem Unterschied, dass der Bundestag dieses umstrittene Gesetz bereits beschlossen hat. Dieses Gesetz nennt sich Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz (UrhDaG) und kann zur Folge haben, dass vor allem größere Portale einen Uploadfilter einsetzen werden. In Kraft treten wird das UrhDaG jedoch erst am 01. August 2021 unter der Bedingung, dass die Klage seitens Polen zurückgewiesen wird.

Die polnische Regierung hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Uploadfilter eingereicht. Eine Entscheidung in dieser Klage wird noch in diesem Jahr erwartet, solange wird das UrhDaG noch nicht in Kraft treten.


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Änderungen durch den Filter

Die gravierendste Änderung durch dieses Gesetz ist, dass die Plattformen wie YouTube, Facebook oder Twitter stärker in Sachen Urheberrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden. Die Plattformen sollen bereits beim Upload von Videos, Fotos oder Texten eine Urheberrechtsüberprüfung durchführen, damit die Inhalte keine Verstöße beinhalten. Falls solche Verstöße bemerkt werden, muss der Inhalt entweder gelöscht oder die notwendigen Rechte erworben werden.

Da der Grad zu einer Urheberrechtsverletzung sehr gering sein kann, werden einige Ausnahmeregelungen erwähnt. Parodien oder Karikaturen bleiben weiterhin erlaubt, jedoch kann es sein, dass diese beim Upload als solche gekennzeichnet werden müssen. Darüber hinaus gelten die Bagatellgrenzen, die besagen, dass Audioschnipsel bis zu 15 Sekunden, Texte bis zu 160 Zeichen und Grafiken bis 125KB Größe nicht überschritten werden dürfen.

Neben den Grenzen darf der Ausschnitt maximal die Hälfte eines Beitrags ausmachen. Wenn diese Grenzen eingehalten werden, müssen die Portalbetreiber die Inhalte als „mutmaßlich erlaubt“ kennzeichnen und dürfen den Beitrag nicht sperren.

Ausgenommen sind jedoch Live-Events bspw. ein Fußball-Spiel. Solange das Ereignis noch läuft, kann der Rechteinhaber verlangen, dass alles gesperrt wird, auch wenn es innerhalb der Bagatellgrenzen liegt. Bspw. darf ich kein 15 Sekunden Audioschnipsel des Torjubels bei YouTube veröffentlichen, wenn das Spiel noch nicht abgepfiffen ist.

Wann der Uploadfilter kommt und welche Änderungen er genau mit sich bringt, hängt wahrscheinlich von Plattform zu Plattform ab, jedoch werden die Regularien immer detaillierter, da die ersten Gesetze nun beschlossen sind und bald in Kraft treten werden.


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M.Sc. Jan Hörnemann

Hallo liebe/r Leser/in, mein Name ist Jan Hörnemann. Ich bin TeleTrust Information Security Professional (T.I.S.P.) und beschäftigte mich seit 2016 nahezu tagtäglich mit Themen rund um die Informationssicherheit. Der CeHv10 war meine erste praktische Zertifizierung in dem Bereich. Durch den Abschluss Master of Science in dem Fachbereich Internet-Sicherheit habe ich viele verschiedene Aspekte kennengelernt und versuche diese sowohl in Live Hacking Shows als auch in unserem Blog zu vermitteln. Darüber hinaus bin ich als Informationssicherheitsbeauftragter tätig und vom TÜV für diese Tätigkeit qualifiziert worden (ISB nach ISO 27001)