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Abmahnbeantworter – Automatischer Widerspruch auf die Abmahnung!

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Das tägliche öffnen des Briefkastens gehört zum guten Ton in der Gesellschaft. Sobald man ein höheres Alter hat, werden die Briefe und Karten von Freunden und Brieffreunden zunehmend durch Rechnungen ersetzt. Doch wenn eine Abmahnung in den Briefkasten flattert ist die Sorge erst einmal groß. Hat man was verbrochen? Wo war ich an dem Zeitpunkt? Kann ich das überhaupt gewesen sein? Wie verhalte ich mich nun?

Es stellen sich eine menge Fragen! Das bittere – oft ist die Abmahnung (fast) vollautomatisch hergestellt worden und bilden für die ein oder andere Kanzlei sogar ein Geschäftsmodell1 dar. Mit dem Abmahnbeantworter2 hat man nun die Möglichkeit, ein Widerspruchsschreiben schnell aufzusetzen – vorerst ohne Anwaltskosten.

Wer steckt hinter dem Abmahnbeantworter?

Ins Leben gerufen haben den Abmahnbeantworter3 der Chaos Computer Club4 – was auch die Adresse des Abmahnbeantworters, nämlich Abmahnbeantworter.ccc.de5, erklärt. Außerdem ist der Förderverein Freie Netzwerke6 an dem Antwortschreiben-Generator beteiligt. Ein Antwortschreiben auf die Abmahnung dreht den Spieß um und zwingt den Abmahnenden zum handeln – innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen7. Innerhalb von wenigen Tagen auf mehrere tausend Schreiben zu antworten wird entsprechend kostenaufwendig und lässt vielleicht diverse Kanzleien das Geschäftsmodell überdenken.

Wie funktioniert ein automatischer Widerspruch auf die Abmahnung?

Was die Kanzleien können – nämlich mithilfe von diversen Textbausteinen Abmahnungen formulieren – kann die freie Netzkultur erstrecht. Der Abmahnbeantworter8 führt euch durch fünf Fragen und präsentiert euch im Anschluss den fertigen Widerspruch auf die Abmahnung.

Automatischer Widerspruch auf die Abmahnung mithilfe vom Abmahnbeantworter!
Die fünf Fragen die es zu beantworten gilt, zum fertigen Widerspruchsschreiben. (Quelle: Screenshot abmahnbeantworter.ccc.de)

Automatischer Widerspruch auf die Abmahnung? Das Fazit!

Die Kanzleien spielen mit den Ängsten der Empfänger von Abmahnungen. Fehlendes Know-How, der Vorwurf selber, technische Einzelheiten und die Angst vor höheren Kosten bewegen viele Menschen dazu, den geforderten Betrag zu zahlen. Will man sich zur Wehr setzen, weil man unschuldig ist, dann brauch man nicht sofort einen Anwalt zu konsultieren. Ein (generiertes) Schreiben durch den Abmahnbeantworter zwingt nämlich die Kanzlei zum handeln.

DISCLAIMER: Dieser Artikel enthält keine Rechtsberatung und ersetzt auch nicht eine solche. Juristische Detailfragen sollten mit rechtskundigen Personen diskutiert werden.

Weitere Informationen und Quellen

[1] Abmahnbeantworter (ccc.de)
[2] Chaos Computer Club Website
[3] freifunk.net Website
[4] Kampf gegen Anwaltsmasche: Webdienst soll bei unberechtigten Abmahnungen helfen (Spiegel.de)

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Chris Wojzechowski

Mein Name ist Chris Wojzechowski und ich habe vor wenigen Jahren meinen Master in Internet-Sicherheit in Gelsenkirchen studiert. Ich bin geschäftsführender Gesellschafter der AWARE7 GmbH und ausgebildeter IT-Risk Manager, IT-Grundschutz Praktiker (TÜV) und besitze die Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG. Unser Brot und Buttergeschäft ist die Durchführung von Penetrationstests. Wir setzen uns darüber hinaus für ein breites Verständnis für IT-Sicherheit in Europa ein und bieten aus diesem Grund den Großteil unserer Produkte kostenfrei an.